FAQs

Häufig gestellte Fragen

Warum ist Kieferorthopädie notwendig?

Wir werden häufig gefragt, warum eine kieferorthopädische Behandlung überhaupt notwendig ist. Die folgenden Punkte sind die häufigsten Gründe:

Funktion
Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist eine perfekte Passung der Zähne sowie eine korrekte Stellung der Kiefer und Gelenke zueinander. Dies ist Voraussetzung für eine optimale Funktion des gesamten Kauorgans. Schluckmuster und Abbeißfunktion, aber auch Atmung und Aussprache, können durch eine Korrektur der Zahnfehlstellung verbessert werden.

Prophylaxe
Durch Zahnfehlstellungen ist die Möglichkeit zur Reinigung der Zähne und insbesondere der Zahnzwischenräume eingeschränkt. In der Folge können sich bakterielle Beläge über einen längeren Zeitraum festsetzen und die Entstehung von Karies und Zahnfleischentzündungen begünstigen. Durch eine kieferorthopädische Behandlung werden diese Risiken deutlich verringert, denn gerade Zähne ermöglichen eine deutlich bessere Reinigung.

Ästhetik
Der Wunsch nach einem strahlenden Lächeln kann ebenfalls der Grund für eine kieferorthopädische Behandlung sein. Ebenmäßige, gerade Zähne tragen zu einem sympathischen und gepflegten Auftreten bei und wirken sich daher positiv auf das Selbstbewusstsein aus.

Vorbereitung für Zahnersatz
Vor der Anfertigung eines Zahnersatzes kann eine kieferorthopädische Behandlung notwendig sein, um gekippte oder verschobene Nachbarzähne wieder in die richtige Position zu bringen. Diese Vorbereitung kann dem Zahnarzt das Einfügen von Zahnersatz wie Brücken und Teilprothesen erleichtern oder eine bessere Positionierung von Implantaten ermöglichen.

Wann sollte eine kieferorthopädische Behandlung begonnen werden?

Wir empfehlen, Kinder bereits während des Zahnwechsels in unserer Praxis vorzustellen, bevor alle bleibenden Zähne durchgewachsen sind. Die meisten kieferorthopädischen Behandlungen werden ab dem 10. Lebensjahr begonnen. Bei bestimmten Fehlstellungen kann aber auch ein früherer Behandlungsstart vorteilhaft sein. Hier ist nicht das Alter der Patienten ausschlaggebend, sondern das Stadium der Zahnentwicklung und des Körperwachstums sowie die Ausprägung der Fehlstellung sind dabei entscheidend.

Der erste Termin in unserer Praxis

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die kieferorthopädische Behandlung in unserer Praxis beginnt mit einem ausführlichen Beratungsgespräch. Damit wir uns viel Zeit für Sie und Ihr Kind nehmen können, finden diese Termine in der Regel vormittags statt. Eine Überweisung ist nicht notwendig, aber wir benötigen bei gesetzlich versicherten Patienten eine gültige Versichertenkarte.

Wenn aktuelle Röntgenbilder der Zähne angefertigt wurden, bringen Sie diese gern zum Termin mit oder bitten Sie Ihren Zahnarzt, uns diese Bilder vorab per Mail zuzuschicken.

Auf unserer Homepage haben Sie die Möglichkeit, den Anamnesebogen bereits im Voraus herunterzuladen, so dass Sie diesen entspannt zuhause ausfüllen und zum ersten Termin mitbringen können. Selbstverständlich händigen wir Ihnen den Anamnesebogen aber auch bei Ihrem Termin in unserer Praxis aus, so können Sie ihn vor Ort ausfüllen.

Gesetzlich versicherte Patienten

Kinder

Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt, richtet sich nach der sogenannten KIG-Einstufung (Kieferorthopädische Indikations-Gruppen). Diese Einstufung stellt den Schweregrad der bestehenden Zahn- und Kieferfehlstellung dar.

Die Behandlungskosten werden bei unter 18-Jährigen für die Stufen KIG 3-5 übernommen, da in diesen Fällen die Fehlstellungen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Kaufunktion führen können. Die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen beschränkt sich jedoch immer auf die Standardmaterialien, die eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Behandlung ermöglichen.

Werden darüber hinaus Apparaturen oder Materialien gewünscht, die ein Mehr an Komfort oder Ästhetik bieten, so müssen diese Zusatzleistungen selbst getragen werden. Auch bei einer Fehlstellung, die unter KIG 1 oder 2 eingestuft ist, kann eine Behandlung sinnvoll, empfehlens- und/oder wünschenswert sein. Diese Behandlung kann jedoch nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden, sondern muss von Ihnen privat gezahlt werden.

Erwachsene

Kieferorthopädische Behandlungen bei erwachsenen Patienten werden nur dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie erfordert.

Diese schweren Anomalien oder Fehlstellungen liegen bei angeborenen Missbildungen des Gesichts und der Kiefer, bei ausgeprägtem Größenunterschied zwischen Ober- und Unterkiefer sowie bei verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen vor. Allerdings gilt auch hier, dass die gesetzliche Krankenkasse nur die Standardmaterialien bezahlt. Sie haben aber selbstverständlich die Möglichkeit darüber hinaus komfortablere und ästhetische Alternativen zu wählen.

Privat vericherte Patienten

Die Private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Behandlungskosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung bei Kindern bis 18 Jahre. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem Versicherungstarif. Einige private Versicherungen übernehmen auch die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen.

Wir erstellen selbstverständlich vor Behandlungsbeginn für alle Patienten einen individuellen kieferorthopädischen Heil- und Kostenplan, den Sie bei der Krankenkasse zur Bestätigung der Kostenübernahme einreichen können.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir bedanken uns herzlich für Ihr uns entgegengebrachtes Vertrauen. In unserer kieferorthopädischen Fachzahnarztpraxis bieten wir Ihren Patienten das gesamte Spektrum der modernen Kieferorthopädie an. Wir legen großen Wert auf eine persönliche Betreuung, individuelle Behandlungsplanungen und eine schonende und ganzheitliche Behandlung unserer gemeinsamen Patienten. Für eine optimale Patientenbetreuung arbeiten wir eng mit einem interdisziplinären Netzwerk bestehend aus Zahnärzten, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Oralchirurgen, Kinderärzten, HNO-Ärzten sowie Logopäden und Physiotherapeuten zusammen.

Unsere Fachzahnärzte verfügen dank ihrer hohen Fachkompetenz und Erfahrung über die nötige Expertise auch Behandlungen komplexer Fehlbildungen, wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und Gesichtsfehlbildungen durch syndromale Erkrankungen, sowie verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen durchzuführen. Durch die Tätigkeit von Dr. Middelberg - Oberarzt der Poliklinik für Kieferorthopädie des Universitätsklinikums Münster - in unserer Praxis profitieren unsere Patienten von einem engen Austausch mit den unterschiedlichen Fachdisziplinen der Uniklinik und damit verbunden Behandlungen auf dem neusten Stand der Forschung.

Insbesondere während der kieferorthopädischen Behandlung mit festsitzenden Apparaturen empfehlen wir unseren Patienten, regelmäßig die Prophylaxemaßnahmen und IP-Programme in Ihren Praxen in Anspruch zu nehmen. Außerdem weisen wir darauf hin die halbjährlichen Kontrollen in Ihren Praxen unbedingt wahrzunehmen, so dass Sie die Möglichkeit haben, sich stets einen Überblick über den aktuellen Stand der Behandlung zu verschaffen, denn uns ist bewusst, unsere Patienten sind Ihre Patienten. Während der kieferorthopädischen Behandlung liegt uns daher ein enger kollegialer Austausch mit Ihnen am Herzen. Wir freuen uns auf persönliche Gespräche und sind Ihnen für jedes Feedback dankbar.

Auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.